FAQ – Häufige Fragen

Glücksspielsucht ist eine stoffungebundene Suchterkrankung beziehungsweise eine Form der Verhaltenssucht. Laut DSM-5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) spricht man von „Gambling Disorder“ („Störung durch Glücksspielen“), wenn über einen Zeitraum von zwölf Monaten mindestens vier der folgenden neun Kriterien vorliegen:

  1. Notwendigkeit des Glücksspielens mit immer höheren Einsätzen

  2. Unruhe und Reizbarkeit bei dem Versuch, das Glücksspielen einzuschränken oder aufzugeben

  3. Wiederholte erfolglose Versuche, das Glücksspielen zu kontrollieren

  4. Starke gedankliche Eingenommenheit durch Glücksspielen

  5. Häufiges Glücksspielen in belastenden Gefühlszuständen

  6. Glücksspielen am nächsten Tag, um Verluste auszugleichen

  7. Belügen anderer, um das Ausmaß des Glücksspielens zu vertuschen

  8. Gefährdung oder Verlust einer wichtigen Beziehung, des Arbeitsplatzes, von Ausbildungs- oder Aufstiegschancen aufgrund des Glücksspielens

  9. Verlassen auf finanzielle Unterstützung durch andere, um eine glücksspielbedingte finanzielle Notlage zu überwinden

Bei weniger erfüllten Kriterien spricht man je nach Schweregrad von einem riskanten oder problematischen Spielverhalten.

Von einer Glücksspielsucht Betroffene können lernen, mit ihrer Erkrankung umzugehen und wieder ein zufriedenstellendes Leben zu führen. Es gibt zahlreiche Beratungs- und Behandlungsangebote, die dabei helfen. Manchmal braucht es mehrere Anläufe. Langfristig schaffen es etwa 60 Prozent der Betroffenen, nach einer Behandlung glücksspielfrei zu bleiben.

Wenn Sie merken, dass Sie über Ihr Glücksspielen die Kontrolle verlieren, das heißt, wenn Sie mehr Geld und Zeit verspielen, als Sie sich vornehmen, sollten Sie sich Hilfe suchen. Auch die Vernachlässigung von Arbeit oder Ausbildung, Familie, Freundeskreis und anderen Hobbys zugunsten des Glücksspielens sind wichtige Hinweise auf eine Problementwicklung.

Folgende zwei Fragen helfen dabei, einzuschätzen, ob Ihr Spielverhalten außer Kontrolle geraten ist:

  1. Habe ich jemals gegenüber Menschen, die mir wichtig sind, wegen des Ausmaßes meines Glücksspielverhaltens lügen müssen?
  2. Habe ich jemals beim Spiel das Bedürfnis verspürt, immer mehr Geld einzusetzen?

Wenn Sie eine oder beide Fragen mit „ja“ beantwortet haben, weist dies auf ein problematisches Glücksspielverhalten hin. Daneben gibt es zahlreiche ausführlichere Selbsttests im Internet.**

** Quelle: Johnson, E. E., Hamer, R., Nora, R. M., Tan, B., Eisenstein, C. & Engelhart, C. (1997). The Lie/Bet questionnaire for screening pathological gamblers. Psychological Reports, 80, 83-88.

Neben verschiedenen Beratungsangeboten in Suchtberatungsstellen, online oder per Telefon gibt es Selbsthilfegruppen oder digitale Hilfen – kostenlos, streng vertraulich und auch für Angehörige. Zur Behandlung der Problematik können Betroffene eine ambulante oder stationäre Therapie oder Rehabilitation in Anspruch nehmen.

Da Glücksspielsucht in Deutschland als Krankheit anerkannt ist, besteht ein rechtlicher Anspruch auf ambulante oder stationäre Behandlung, die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert wird.

In manchen Situationen braucht man sofort Hilfe. Wenn Sie sehr verzweifelt sind oder merken, dass Sie nicht im Griff haben, was Sie als nächstes tun, sollten Sie zeitnah mit jemanden reden. Dafür gibt es Krisendienste oder Krisenhotlines. Die Telefonseelsorge erreichen Sie bundesweit unter 0800 111 01 11 oder 0800 111 02 22. In dringenden Notfällen rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.

Bei problematischem Glücksspielverhalten sind Schulden eher die Regel als die Ausnahme. Ihre finanzielle Situation und eine eventuelle Schuldenproblematik werden in der Suchtberatungsstelle in die Gespräche einbezogen bzw. berücksichtigt. Bei Bedarf und auf Wunsch werden Sie an eine Schuldnerberatungsstelle weitervermittelt.

Jede Teilnahme an Glücksspielen kann in ein problematisches bzw. pathologisches Glücksspielverhalten abgleiten. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass die Gefährdungspotenziale der verschiedenen Glücksspielformen jeweils unterschiedlich hoch sind.

Dabei gilt: Das Suchtpotenzial ist umso höher,

  • je schneller ein Spiel ist,

  • je mehr die oder der Spielende miteinbezogen wird,

  • je höher die Gewinnaussichten sind,

  • je leichter das Glücksspiel zugänglich ist,

  • und je öfter die oder der Spielende „nur knapp daneben liegt“

Eine Vorsichtsmaßnahme wäre, nicht an Glücksspielen teilzunehmen oder insbesondere auf die gefährlicheren Glücksspiele wie Casino- und Automatenspiele oder Sportwetten zu verzichten. Möchten Sie dennoch an diesen Glücksspielen teilnehmen, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Sie können mit Glücksspielen kein Geld verdienen

  • Notieren Sie Ihre Einsätze, Gewinne und Verluste

  • Setzen Sie sich vordem Spielen ein Geld- und Zeitlimit

  • Spielen Sie ausschließlich mit Geld, das Ihnen gehört

  • Spielen Sie immer nur um Geld, das Sie nicht für andere Dinge brauchen

  • Planen Sie immerden Verlust des gesamten Einsatzes ein

  • Versuchen Sie niemals, Verluste durch neue Einsätze wieder zurückzuholen

  • Spielen Sie nicht, um Sorgen und Problemen zu entfliehen

  • Achten Sie darauf, dass Sie andere Hobbys, Arbeit, Ausbildung, Sport, Familie oder Freundeskreis nicht vernachlässigen

  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie ein problematisches Spielverhalten entwickeln, lassen Sie sich für Glücksspiele sperren (s.u.) und holen Sie sich Hilfe (s.o.)

Angehörige können Betroffene dazu ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Geld zu leihen oder Schulden zu übernehmen, hilft in der Regel nicht, sondern verschlimmert das Problem meist noch. Übrigens haften Sie – sogar, wenn Sie verheiratet sind – nicht automatisch für die Schulden Ihres spielenden Angehörigen.

Da Angehörige von Glückspielsüchtigen oft mit der Situation überfordert sind, stehen ihnen die aufgeführten Beratungsangebote und digitalen Hilfen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Einige Angebote richten sich direkt an Angehörige.

Die Anbieter müssen Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz einhalten. Sie sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden zu verantwortungsbewusstem Glücksspiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Die Anbieter müssen entsprechende Sozialkonzepte vorhalten und ihre Mitarbeitenden regelmäßig schulen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Glücksspiel verboten. Auch die Begleitung und Anleitung durch eine volljährige Person oder die Nutzung des Zugangs einer anderen Person ändern nichts an diesem Verbot. 

Verpflichtend für alle Glücksspielanbieter ist die Aufklärung der Spielteilnehmerinnen und -teilnehmer, zum Beispiel über die Gewinnchancen des jeweiligen Glücksspiels, über sämtliche Spielerschutzmaßnahmen, das Suchtrisiko und die Hilfemöglichkeiten bei Glücksspielsucht. Beim Online-Glückspiel müssen die Nutzerinnen und Nutzer zudem jederzeit die Möglichkeit haben, Einsicht in ihren Spielverlauf zu nehmen, also auch in ihre Einzahlungen und Verluste.

Eine wichtige Maßnahme zum Spielerschutz ist das Einzahlungslimit. Bei Online-Glückspielen liegt es anbieterübergreifend bei 1.000 Euro monatlich, kann aber auch niedriger eingestellt werden.  

Bei vielen Glücksspielen ist festgelegt, wie hoch der Einsatz pro Spiel höchstens sein darf.  

Es gibt auch Regelungen, die ein Parallelspielen einer Person verhindern sollen, sei es bei mehreren Anbietern (online) oder auf mehreren Geräten (vor Ort).  Außerdem ist ein zentrales, anbieterübergreifendes Spielersperrsystem verpflichtend für alle Glücksspielangebote mit hohem Suchtrisiko. Damit können sich Nutzende selbst sperren lassen, oder sie können auf Veranlassung anderer Personen gesperrt werden. 

Die Anbieter von Online-Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen außerdem einen sogenannten Notfallbutton zur Verfügung stellen, der die betreffenden Personen sofort für 24 Stunden sperrt.

Da Glücksspiele ein großes Suchtrisiko mit sich bringen, müssen seit Juli 2021 die Anbieter von fast allen Glücksspielformen die spielformübergreifende Spielsperre anbieten. Im Einzelnen sind das:   

  • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)

  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten  

  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten  

  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden   

  • Betreiber von Spielbanken  

  • Gewerbliche Spielvermittler  

  • Anbieter von Pferdewetten im Internet  

  • Buchmacher

  • Veranstalter von Online-Casinospielen  

  • Veranstalter von Online-Poker  

  • Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet  

Bei den oben Aufgeführten kann sich jeder zum Selbstschutz bundesweit und spielformübergreifend sperren lassen (Selbstsperre).

Alternativ können Sie sich direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt sperren lassen.

Hier finden Sie weitere Infos und das Antragsformular.

Hinweis: Wir haben nun schon öfter gehört, dass Glücksspielanbieter sperrwillige Personen einschüchtern, indem sie Ihnen erzählen, eine Sperre hätte einen Schufa-Eintrag zur Folge. Das ist nicht korrekt! Auch auf Ihre Aufenthaltserlaubnis hat die Sperre keinen Einfluss.

Wer sich in das bundesweite Sperrsystem eintragen lässt, ist übergreifend für alle oben genannten Glücksspielformen gesperrt. Lassen Sie sich also beispielsweise für Online-Sportwetten sperren, können Sie auch nicht mehr in der Spielhalle spielen – und andersherum. Diese Regelung kann eine wichtige Hilfe sein, wenn man keine Glückspiele mehr spielen möchte.  Ob eine spielwillige Person gesperrt ist, wird durch die Glücksspielanbieter vor Ort bzw. online durch einen Abgleich der personenbezogenen Daten mit der zentralen Sperrdatei überprüft. Die Glücksspielanbieter sind zu dieser Kontrolle gesetzlich verpflichtet.

Die Dauer einer Sperre beträgt mindestens ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Selbstsperre kann auch ein kürzerer Zeitraum von mindestens drei Monaten festgelegt werden. Auf Wunsch kann auch ein längerer Zeitraum, bis hin zu einer lebenslangen Sperre, beantragt werden. Eine Aufhebung der Sperre ist nach Ablauf der Sperrzeit (nur) auf schriftlichen Antrag möglich. 

Die oben genannten Glücksspielanbieter müssen auch Personen sperren, die aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter (z.B. den Angehörigen) annehmen müssen, dass diese glücksspielsuchtgefährdet sind oder finanzielle Probleme haben (Fremdsperre). Vor Eintragung einer Fremdsperre muss der betreffenden Person Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.  

Wenn Sie sich also Sorgen um eine Ihnen nahestehende Person machen oder Sie sogar selbst von deren finanziellen Verlusten mitbetroffen sind, können Sie ihn bei jedem zur Spielsperre verpflichtenden Anbieter sperren lassen (s.o.).

Alternativ können Sie sich direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden.

Hier finden Sie weitere Infos und das Antragsformular.