Spielersperre

Wie und wo kann ich mich für Glücksspiele sperren lassen?

Da Glücksspiele ein hohes Suchtrisiko mit sich bringen, müssen die Anbieter von fast allen Glücksspielformen seit Juli 2021 die spielformübergreifende Spielersperre mit OASIS anbieten. Im Einzelnen sind das:   

  • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten  
  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten  
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden   
  • Betreiber von Spielbanken  
  • Gewerbliche Spielvermittler  
  • Anbieter von Pferdewetten im Internet  
  • Buchmacher
  • Veranstalter von Online-Casinospielen  
  • Veranstalter von Online-Poker  
  • Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet  

Bei den oben genannten Anbietern kann sich jeder zum Selbstschutz bundesweit und spielformübergreifend sperren lassen (Selbstsperre).

Alternativ können Sie sich direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt sperren lassen.

Hinweis: Wir haben schon öfter gehört, dass Glücksspielanbieter sperrwillige Personen einschüchtern, indem sie Ihnen erzählen, eine Sperre hätte einen Schufa-Eintrag zur Folge. Das ist nicht korrekt! Auch auf Ihre Aufenthalts- oder Fahrerlaubnis hat die Sperre keinen Einfluss.

Welche Konsequenzen hat eine Selbstsperre?

Wer sich in das bundesweite Sperrsystem eintragen lässt, ist übergreifend für alle oben genannten Glücksspielformen gesperrt. Lassen Sie sich also beispielsweise für Online-Sportwetten sperren, können Sie auch nicht mehr in der Spielhalle spielen – und andersherum. Diese Regelung kann eine wichtige Hilfe sein, wenn man keine Glückspiele mehr spielen möchte.  Ob eine spielwillige Person gesperrt ist, wird durch die Glücksspielanbieter vor Ort bzw. online durch einen Abgleich der personenbezogenen Daten mit der zentralen Sperrdatei überprüft. Die Glücksspielanbieter sind zu dieser Kontrolle gesetzlich verpflichtet.

Die Dauer einer Sperre beträgt mindestens ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Selbstsperre kann auch ein kürzerer Zeitraum von mindestens drei Monaten festgelegt werden. Auf Wunsch kann auch ein längerer Zeitraum bis hin zu einer lebenslangen Sperre beantragt werden. Eine Aufhebung der Sperre ist nach Ablauf der Sperrzeit (nur) auf schriftlichen Antrag möglich. 

Wie kann ich eine mir nahestehende Person sperren lassen?

Die oben genannten Glücksspielanbieter müssen auch Personen sperren, die aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter (z.B. den Angehörigen) annehmen müssen, dass diese glücksspielsuchtgefährdet sind oder finanzielle Probleme haben (Fremdsperre). Vor Eintragung einer Fremdsperre muss der betreffenden Person Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.  

Wenn Sie sich also Sorgen um eine Ihnen nahestehende Person machen oder sogar selbst von deren finanziellen Verlusten mitbetroffen sind, können Sie diese Person bei jedem zur Spielsperre verpflichteten Anbieter (s.o.) nach Vorlegen entsprechender Nachweise sperren lassen.

Alternativ können Sie sich direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden.